Außenaufzug: Baugenehmigung immer notwendig

Außenaufzüge sind eine tolle Möglichkeit, Bestandsimmobilien barrierefrei zu gestalten. Das Nachrüsten des Außenaufzugs ist zwar auch mit nicht unwesentlichen Kosten verbunden, dank eines geringeren Planungsaufwands aber (meist) günstiger als der Einbau eines Innenlifts. Doch was gilt eigentlich hinsichtlich der Baugenehmigung – ist diese bei einem Außenaufzug notwendig?

Baugenehmigung im Außenbereich: unabhängig von Förderhöhe

Bei Personenaufzügen für innen ist es so, dass Baugenehmigungen erst ab einer Förderhöhe von mehr als drei Metern notwendig sind. Im Außenbereich gilt diese Regel nicht. Das heißt: Egal wie viele Etagen und Haltestellen der Außenlift erhalten soll – Sie müssen sich in jedem Fall vorab um eine Genehmigung kümmern. Tun Sie dies nicht, verstoßen Sie als Bauherr gegen die jeweilige Landesverordnung.

Auf einen Blick:

  • Baugenehmigung immer notwendig
  • Förderhöhe nicht entscheidend
  • TÜV-Abnahme notwendig

Antragstellung bei Behörde

Die Baugenehmigung für Ihren Außenaufzug beantragen Sie beim zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde. Die Zuständigkeit kann bundeslandabhängig variieren. Es sind sowohl postalische als auch persönliche Antragstellungen möglich. Erfragen Sie vorab, welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen. Gerne unterstützen unsere Experten Sie bei diesem Prozess. Es kann beispielsweise notwendig sein, einen Architekten und Prüfstatiker zu beauftragen. 

Wichtig: TÜV-Prüfung vor Inbetriebnahme beachten

Mit der Baugenehmigung ist es noch nicht getan. Zusätzlich muss der Außenaufzug vor Inbetriebnahme von einer technischen Prüforganisation wie dem TÜV abgenommen werden. Auch eine wiederkehrende Prüfung ist bei klassischen Personenaufzügen Pflicht. 

Die Pflicht der regelmäßigen TÜV-/DEKRA-Prüfung (spätestens alle zwei Jahre) entfällt hingegen bei Liften, die lediglich unter die Maschinenrichtlinie fallen. Dies ist bei Hubliften und Homeliften (Mini-Privataufzügen für innen) der Fall, bei denen die Maximalgeschwindigkeit 0,15 m / s nicht überschreitet. Auch Treppenlifte wie Sitzlifte und Plattform-Treppenlifte unterliegen nicht der Aufzugsrichtlinie. 

Checkliste Außenaufzug

1. Beratung anfordern

Fordern Sie in einem ersten Schritt eine unverbindliche Beratung an. Unsere Experten können Ihnen bereits Auskünfte erteilen, ob Ihr Vorhaben möglich ist oder ob es eher schwierig mit der Baugenehmigung würde.

2. Kostenvoranschlag erstellen lassen

Als nächstes erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Diesen können Sie beispielsweise nutzen, um Zuschüsse zu beantragen, mit denen Sie Ihr Bauvorhaben finanzieren. Gerne helfen wir Ihnen auch hierbei.

3. Finanzierung klären

Klären Sie die Finanzierung des Außenlifts. Sofern ausreichend Bundesmittel bereitstehen, können Sie z. B. eine KfW-Förderung von bis zu 6.250 Euro beantragen. Auch regionale Fördermittel sowie zinsgünstige Förderdarlehen sind möglich.

4. Architekten / Prüfstatiker konsultieren

Der Sachverständige prüft, ob das Vorhaben „Außenaufzug“ die Statik des Hauses gefährdet oder ob der Einbau an der Fassade problemlos möglich ist. Die Auskunft ist essentiell für den nächsten Schritt.

5. Baugenehmigung einreichen 

Jetzt beantragen Sie die Baugenehmigung bei der lokalen Baubehörde Ihrer Stadt / Gemeinde. Reichen Sie sämtliche Unterlagen, die Sie von uns und dem Architekten erhalten haben, mit ein.

6. Einbau beauftragen

Sobald Sie eine Rückmeldung vom Bauamt haben, starten wir umgehend mit der Montage. Kleinere Bauvorhaben lassen sich schon binnen weniger Tage realisieren.

Beratung & Kostenvoranschlag

Gerne unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für den geplanten Aufzug und unterstützen Sie bei der Antragstellung von Zuschüssen und Genehmigungen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie kostenfrei an. Unsere Fachberater:innen sind in allen Regionen Deutschlands für Sie vor Ort.

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Erfahren Sie, wie Aufzüge und Treppenlifte auch Ihre Immobilie optimieren können. Rufen Sie kostenlos an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Peter Held Jr.

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Petra Stöger

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