Ratgeber

Zuschüsse / Fördermittel für Aufzüge und Treppenlifte

Die Kosten für einen Aufzug, egal ob im Privat- oder Mehrfamilienhaus, sind in jedem Fall fünfstellig und damit für die wenigsten Menschen auf einen Schlag aus der eigenen Tasche bezahlbar. Gleichzeitig ist die Installation eines Lifts jedoch eine sinnvolle Maßnahme. Der Personenaufzug baut ebenso wie ein Treppenlift Barrieren ab, bietet nicht nur hohen Komfort, sondern ermöglicht einigen Personen überhaupt erst ein eigenständigeres Leben. Die staatliche Förderbank KfW sowie andere Institutionen und Stellen unterstützen daher entsprechende Maßnahmen mit Zuschüssen und Förderkrediten.

KfW-Investitionszuschuss 455-B

Der KfW Zuschuss richtet sich an Privatpersonen, die entweder Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, Teil einer Eigentümergemeinschaft oder aber Mieter einer Immobilie (egal ob Haus oder Wohnung) sind. 

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit 10% der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 € bezuschusst. 
  • Wird der Standard “altersgerechtes Haus” angestrebt, erhöht sich die Förderung auf 12,5% und maximal 6.250 €.

Wichtig: Der Zuschuss ist nur verfügbar, wenn ausreichend Bundesmittel bereitstehen. Dies ist für gewöhnlich zu Beginn jedes Jahres der Fall. Die Antragstellung erfolgt direkt online über das Zuschussportal der KfW.

Zuschuss der Pflegeversicherung

Privatpersonen mit zugewiesenem Pflegegrad haben die Möglichkeit, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Zuschuss ihrer Pflegekasse zu finanzieren. Voraussetzung ist nicht nur der vorhandene Pflegegrad, sondern auch, dass die jeweilige Maßnahme die Wohnsituation nachweislich verbessert. Dies wird von der Pflegeversicherung geprüft.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, beträgt die Förderung bis zu 4.000 € pro Person und maximal 16.000 € pro Haushalt, wenn sich mehrere Pflegebedürftige den Wohnraum teilen.
  • The Pflegekassenzuschuss wird einmalig gewährt, kann jedoch bei einem deutlich veränderten Pflegebedarf erneut beantragt werden.

Der Pflegekassenzuschuss ist nicht für Einzelmaßnahmen mit der KfW Förderung kombinierbar. Sehr wohl können Betroffene aber eine Maßnahme mit dem einen und eine andere Maßnahme mit dem anderen Zuschuss finanzieren.

Regionale Fördermittel

In vielen Teilen Deutschlands subventionieren Länder, Städte und Gemeinden den barrierefreien Bau und barrierefreie Umbauten. Beispiele: 

  • Die sächsische Förderbank SAB unterstützt in ihrer Mobilität eingeschränkte Privatpersonen mit bis zu 8.000 €. Rollstuhlfahrer:innen können sogar 20.000 € Förderung erhalten.
  • Die IFB Hamburg beteiligt sich an barrierefreien Anpassungen von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen mit Zuschüssen. Auch der Umbau privat genutzter Eigenheime wird mit einem Zuschuss gefördert. 
  • In Bundesländern wie Berlin und Bayern stehen Förderdarlehen bereit, mit denen sich der Einbau von Aufzügen und Treppenliften finanzieren lässt.

KfW-Förderkredit

Nicht nur einige Landesbanken, auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt alternativ zum direkten Zuschuss einen Förderkredit bereit. Aktuell können Interessenten bis zu 50.000 € beantragen.

Die Eckdaten:

  • aktuell ab 1,28 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 50.000 € für Eigentümer und Mieter
  • Vergabe auch an Wohnungseigentümer­gemeinschaften
  • ideal für Bauträger und Wohnungs­unternehmen
  • Förderung von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Antragstellung und Vergabe des KfW-Förderkredits werden in der Regel über einen Finanzierungspartner wie der Hausbank abgewickelt.

Agentur für Arbeit und Integrationsamt

Arbeitgeber können in vielen Fällen durch die Bundesagentur für Arbeit sowie das Integrationsamt gefördert werden, wenn sie barrierefreie Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen. 

Die Voraussetzungen:

  1. Es ist kein andere Kostenträger zuständig.
  2. Es wurden keine anderen Finanzhilfen beansprucht.
  3. Aufzug oder Treppenlift sind für die Wiedereingliederung zwingend notwendig.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Kostenübernahme bis zu 100 % betragen. Die Subvention ist vor allem für den Einbau von Rollstuhl-Treppenliften und Rollstuhlrampen gedacht. Große Aufzugsanlagen, die auch vom Rest der Belegschaft genutzt werden, sind naturgemäß anders zu finanzieren.

Kostenübernahme bei Unfallfolgen

  • Wird ein Behindertenaufzug oder Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls notwendig, sind nicht die oben genannten Stellen, sondern die Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften zuständig.
  • Bei nicht Berufsunfällen mit Fremdverschulden müssen in der Regel die Haftpflichtversicherungen der Unfall-verursachenden Personen für sämtliche im Zusammenhang mit absolut notwendigen Umbaumaßnahmen anfallenden Kosten aufkommen.

Finanziell bedürftige Personen werden in absolut notwendigen Fällen vom Amt für Grundsicherung unterstützt. Voraussetzung ist, dass keine andere Stelle zuständig ist und die Mobilitätshilfe zwingend erforderlich ist. Es wird außerdem nur das günstigste zur Verfügung stehende Mittel subventioniert. Reicht also eine Rollstuhlrampe aus, wird kein Treppenlift bezuschusst. Reicht der Treppenlift aus, ist keine Beteiligung am Senkrechtlift möglich.

Tipp: Zuschüsse auch für für Modernisierung von Aufzügen nutzbar

Viele Zuschüsse sind nicht nur für den Einbau eines Aufzugs oder Treppenlifts verwendbar, sondern können ebenso für die Modernisierung bestehender Anlagen genutzt werden. Das kann der Einbau von Lichtschranken an Türen, die Installation einer Sprachsteuerung im Aufzug, die Montage eines Klappsitzes oder aber das Verlegen rutschfester Bodenbeläge in der Kabine sein.

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