Ratgeber

Aufzüge und Barrierefreiheit

Nicht jeder Aufzug ist barrierefrei. In jedem Fall bauen Lifte, egal ob als Senkrechtaufzug oder Treppenlift (Treppenschrägaufzug) Barrieren ab - im privaten und gemeinschaftlich genutzten Wohnraum sowie in öffentlichen Immobilien. Erfahren Sie, was Barrierefreiheit bedeutet, wie Aufzugsanlagen zur Barrierefreiheit beitragen und wann ein Aufzug isoliert betrachtet als barrierefrei und rollstuhlgerecht gilt.

Was bedeuten “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht”?

Tatsächlich sind nur die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht” exakt definiert. Die DIN 18040 definiert, was im Zusammenhang mit Bauen und Wohnen als barrierefrei und was als rollstuhlgerecht gilt. Das Ziel der Normung und der “Barrierefreiheit” an sich: Menschen mit Behinderung sollen Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen gemäß § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz in üblicher Weise und ohne besondere Erschwernis sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.

Personenaufzüge und Treppenlifte für mehr Barrierefreiheit

Ein Aufzug alleine macht einen Wohn- oder Lebensraum noch nicht barrierefrei. Zumindest aber “beseitigt” der Lift das Hindernis Treppe. Wichtig: Damit der Aufzug auch tatsächlich seinen Zweck erfüllt, sollte dieser gewisse Voraussetzungen erfüllen. 

Beispiel: Ein Sitzlift (Treppenlift) ist ausschließlich für Personen mit einer Gehbehinderung geeignet. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer benötigen hingegen mindestens einen Plattform-Treppenlift oder eine Rollstuhl-Hebebühne (Hublift). Auch bei großen Aufzugsanlagen, sei es ein langsam fahrender Homelift als Behinderten- und Seniorenaufzug oder ein klassischer Personenaufzug für den Innen- oder Außenbereich gilt: Die Größe der Kabine muss so gewählt werden, dass diese den individuellen Anforderungen entspricht. 

Bei Rollstuhlfahrenden rückt damit auch die Höhe der Bedienelemente im Aufzug in den Fokus. Blinde sind auf Brailleschrift auf den Knöpfen angewiesen.

  • Sitzlift für Gehbehinderte
  • Treppensteighilfe als Alternative
  • Treppenraupen für Rollstuhlfahrer
  • Rutschfeste Stufen
  • Handlauf stets nutzbar
  • Plattform-Treppenlift für Rollstuhlfahrer
  • Hublift neben Podest
  • Einbau eines Personenaufzugs
  • Aufzug-Bedienelemente gut erreichbar
  • Braille-Schrift für blinde Menschen

Wichtig: Fläche vor Aufzug ebenfalls beachten!

Damit sich Rollstuhlfahrende mit ihrem Rollstuhl frei bewegen können, benötigen sie mindestens 150 x 150 cm Bewegungsfläche. Als "barrierefrei" gelten hingegen schon 120 x 120 cm. Als Begegnungsfläche zweier Rollstuhlfahrer:innen sind mindestens 180 x 180 cm notwendig.

DIN EN 81-41: Wann ist ein Aufzug barrierefrei?

Die Norm EN 81-41 regelt, wie ein Aufzug konstruiert sein muss, um als barrierefrei zu gelten. Konkret geht es um die Anforderungen an die Kabinengröße und die Innenausstattung. Auch die Tragfähigkeit des Liftsystems spielt eine Rolle. Die Norm teilt Aufzüge dazu in verschiedene Kategorien ein.

Aufzug Typ 1

Ein Aufzug des Typ 1 hat eine Tragkraft von mindestens 450 kg und besitzt eine Grundfläche von 1 x 1,3 m oder mehr.

Aufzug Typ 2

Der Fahrstuhl des Typ 2 besitzt eine Kabine von mindestens 1,1 x 1,4 m Grundfläche. Die Tragfähigkeit muss mindestens 450 kg betragen.

Aufzug Typ 3

Typ 3 wird vor allem in öffentlichen Gebäuden verbaut, um die maximale Flexibilität zu bieten. Die Mindestabmessungen der Kabine betragen 1,1 x 2,1 m -  die Nutzlast ist mit mindestens 1.000 kg angegeben

Aufzug Typ 4

Typ 4 sieht den Einbau von Übereck-Türen vor. Die Mindestfläche der Kabine ist in der Norm mit 1,6 x 1,4 m angegeben. Die maximale Traglast übersteigt die 1.000 kg Grenze.

Aufzug Typ 5

Fahrstühle des Typs 5 können gleichzeitig Rollstuhlfahrer und mehrere Fahrgäste befördern. Die Kabinen-Mindestfläche beträgt hier 2 x 1,4 m. Die Tragfähigkeit liegt auch hier über 1.000 kg.

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