Außenaufzüge vom Fachvermittler
Wir sind Ihr Vermittler für Außenaufzüge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Unsere lizenzierten Partner bieten Außenaufzüge für Privathäuser, Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude – aus Glas oder anderen Materialien, mit oder ohne Schacht. Gerne informieren wir Sie zu den Möglichkeiten, prüfen die Machbarkeit durch Fachhändler bei Ihnen vor Ort und planen gemeinsam die nächsten Schritte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Immobilie ein Altbau oder Neubau ist.
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Auswahl an Produkten unserer Partner
Lernen Sie die Produktpalette verschiedener Hersteller / Marken kennen.
TKE Synergy 100 Personenaufzug
TKE Synergy 200 Personenaufzug
TKE evolution 200 Personenaufzug
TKE evolution 300 Personenaufzug
Hiro 820 Personenaufzug
Hiro A4 Personenaufzug
Hiro C4 Personenaufzug
Hiro 420 Personenaufzug
Weiterführende Infos / Ratgeber
Erfahren Sie mehr rund um das Produkt.
Aufzug einbauen: Ab wann besteht eine Pflicht?
Treppenlift Alternativen – die Optionen im Überblick
Aufzug nachrüsten: die Möglichkeiten
Außenaufzug: Baugenehmigung immer notwendig
Außenaufzug nachrüsten: die Kosten im Überblick
Treppenlift und Aufzug: Zahlt die Krankenkasse?
Ja, bei fast allen Immobilien / Bestandsimmobilien kann ein Außenaufzug ohne großen Aufwand nachgerüstet werden.
Der Außenaufzug wird für gewöhnlich an der Fassade des Ein- oder Mehrfamilienhauses montiert - entweder als Lösung mit Aufzugsschacht oder Variante ohne Schacht (Kabinenaufzug).
Außenaufzüge mit ein bis zwei Haltepunkten kosten zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro. Der tatsächliche Preis ist abhängig von der Ausstattung, dem Antriebssystem, der Funktionalität und dem verwendeten Material. Naturgemäß entscheidet auch die Größe der Kabine über die Kosten.
Ja, der Außenfahrstuhl bezeichnet das, was hier als Außenaufzug beschrieben wird. Lediglich der Begriff Außenlift könnte sich auch auf einen Treppenlift für außen beziehen.
Ja, anders als in Innenräumen ist ein Aufzug für außen stets genehmigungspflichtig. In Innenräumen muss man sich erst ab 3 m Förderhöhe um eine Baugenehmigung sorgen.
Überwachungspflichtige Anlagen wie Personenaufzüge, die der Aufzugsrichtlinie unterliegen, müssen alle zwei Jahre in einer Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS Aufzüge) wie den TÜV auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Die Kosten betragen 42,81 €.
Die Pflicht der regelmäßigen TÜV-Prüfung entfällt, wenn der Aufzug nicht schneller als 0,15 m pro Sekunden fährt (bei Homeliften der Fall). Grundlegend sind auch Behindertenhebebühnen wie Hublifte mit einer Förderhöhe unter drei Metern von der Prüfpflicht befreit. Eine regelmäßige Wartung wird dennoch dringend empfohlen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Die Grube dient als Sicherheitsraum. Dieser wird beispielsweise für Wartungsarbeiten am Fahrkorb genutzt. Auch die Aufsetzpuffer finden hier Platz. Nicht alle Liftsysteme benötigen eine solche Schachtgrube oder einen Schachtkopf. Dies gilt vor allem bei Homeliften mit Spindelantrieb.
Innerhalb des Aufzugsschacht bewegen sich bei Aufzügen die Kabine und das Gegengewicht, die beide an Schienen geführt werden. Diese sind wiederum an einer oder mehreren Seiten des Aufzugsschachtes montiert. Homelifte benötigen keinen Schacht und keine Über- und Unterfahrt.
Wie groß der Aufzug sein muss, hängt davon ab, wie viele Personen damit transportiert werden und ob die Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß DIN Norm 18040 erfüllt werden sollen. Grundlegend lassen sich Schacht und Kabine in folgende Kategorien einteilen: Aufzüge für eine Person - evtl. auch samt Rollstuhl (z. B. Homelift), Aufzüge für eine Person und eine Begleitperson, Aufzüge für 2 bis 5 Personen und Aufzüge zur Aufnahme einer Krankentrage (im Krankenhaus).
Folgende Normen / Gesetze sind für Aufzüge (und Treppenlifte) relevant:
- Neue Aufzugsrichtlinie RL 2014/33/EU (regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum)
- Betriebssicherheitsverordnung (regelt u.a. die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes)
- Europanorm DIN EN 13015 (definiert Anforderungen an die qualifizierte Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen)
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (für alle nicht-überwachungspflichtigen Aufzugsanlagen wie Homelift mit max. 0,15 m / s und Behindertenhebebühnen mit maximal 3 Meter Förderhöhe relevant)
- Landesbauordnung / LBO (regelt Abmessungen von Aufzügen und Brandschutzvorschriften im Mietwohnungsbau und in öffentlichen Gebäuden - für Aufzüge und Treppenlift gleichermaßen relevant)
Der Begriff “rollstuhlgerecht” ist noch weitreichender als der Begriff “barrierefrei”. Beide Begriffe sind - anders als freie Wortschöpfungen wie “seniorengerecht” oder “behindertengerecht” klar definiert. Barrierefreie und rollstuhlgerechte Aufzüge entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-1 Aufzugsanlagen. Die Mindesttürbreite ist mit 90 cm angegeben, die Fahrkorbbreite mit 110 cm und die Fahrkorbtiefe mit 140 cm. Die Tragfähigkeit sollte mindestens 630 kg betragen. Ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer ist vorhanden, wenn vor den Fahrschachttüren mindestens 150 cm x 150 cm vorhanden sind. Im Aufzug ist außerdem auf die korrekte Höhe der Bedienelemente zu achten.
Fahrkörbe bzw. Aufzüge zur Aufnahme einer Krankentrage verfügen über eine mindestens 1,10 m x 2,10 m große, nutzbare Grundfläche. Die Vorgaben sind entsprechend in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen relevant. Auch in anderen öffentlichen Gebäuden kann es sinnvoll sein, entsprechende Normen einzuhalten, um ideale Bedingungen für Rettungskräfte zu bieten.
Homelifte fahren maximal 0,15 m/s schnell und fallen somit unter die Maschinenrichtlinie. Klassische Aufzüge fahren schneller: Die Nenngeschwindigkeit liegt in Wohnhäusern mit mehreren Stockwerken meist zwischen 0.63, 1.0 und 1.6 m/s. In oder an Hochhäusern ist eine Geschwindigkeit von mindestens 2.5m/s sinnvoll. Mehr als 7 m/s machen auch bei sehr hohen Häusern wenig Sinn, obwohl der schnellste Aufzug der Welt im Shanghai Tower 20,5 m/s schnell fährt.
Zuschuss- & Förderberatung
Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihres Vorhabens. Über unsere lizenzierten Partner stehen Finanzierungslösungen für private Verbraucher und Gewerbetreibende zur Verfügung. Dazu zählen regionale Fördermittel für den Abbau von Barrieren, der KfW-Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) sowie zinsgünstige Förderkredite. Auch die Pflegeversicherung bietet Menschen mit anerkanntem Pflegegrad Unterstützung für barrierefreie Umbauten im Wohnumfeld.
Modelle mieten - günstige Monatsraten
Ist die Mobilitätseinschränkung nur temporär, könnte unser Mietservice durch unser Partnernetzwerk für Sie interessant sein. Gerne errechnet Ihnen dieser ein Beispielangebot für die Mietdauer Ihrer Wahl - inklusive Einbau, Wartung und Ausbau am Ende der Laufzeit.
Gebrauchte Modelle inkl. Einbau
Sparen Sie bis zu 50 % mit einem gebrauchten Modell. Ihr Vorteil: Wenn Sie Ihren Wunschlift bei uns gebraucht vermitteln lassen, ist die Montage im Preis inklusive. Im Falle von Treppenliften kümmern sich unsere Partner außerdem um maßgefertigte Schienensysteme.
Beratung & Vermittlung
Wir vermitteln Ihre Anfrage fachgerecht an unsere lizenzierte Partner und Homelift-Anbieter deutschlandweit. Mit dieser Flexibilität erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Sorgfältige Montage
Durch unsere Homelift-Fachhandelspartner garantieren wir Ihnen einen fachgerechten, sicheren und schnellen Einbau für Ihren Heimlifter.
Wartung + Reparatur
Durch unsere Service-Partner vermitteln wir Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket". Mit individuellen Wartungs- und Reparaturverträgen, müssen Sie sich keine Sorgen um Ihren Homelift machen
Petra Stöger
Zuschüsse
Mit welchen nationalen und regionalen Zuschüssen / Fördermitteln lassen sich Aufzüge und andere Umbauten finanzieren?
Technik
Wie funktionieren Aufzüge, welche Antriebsarten gibt es und welche Variante kommt wann zum Einsatz? Erfahren Sie mehr.
Normen
Welche gesetzlichen Auflagen müssen Hersteller beachten, was gilt hinsichtlich der Wartung und wann ist die TÜV-Prüfung notwendig?
Barrierefreiheit
Wann ist ein Aufzug barrierefrei, wann rollstuhlgerecht und was bedeuten eigentlich die Begriffe? Erfahren Sie mehr über Maße und Co.
Aufzug-Vermittlung – deutschlandweite Montage
Lifte und Aufzüge so individuell wie Ihre Immobilie: Neben Personenaufzügen für Wohnimmobilien (Privathäuser und Wohneigentümergemeinschaften – Mietshäuser / Mehrfamilienhäuser) vermitteln wir auch Lösungen für öffentliche Gebäude wie Behörden und Gewerbeimmobilien.
Rufen Sie uns noch heute an oder kontaktieren Sie uns schriftlich per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Mein Team und ich freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.
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Ihr Peter Held Jr.
Monteur & Geschäftsführer
Held Heimlift