Maße, Normen und Vorschriften
Barrierefrei Bauen und Wohnen
In einer immer älter werdenden Gesellschaft, die sich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verschrieben hat, nimmt ein Thema einen großen Stellenwert ein: Barrierefreiheit. Es gilt: Nachrüsten ist gut, eine gute Planung der Optimalfall. Lernen Sie die wichtigsten Eckdaten, Maße und Vorschriften kennen.
Was gilt als barrierefrei?
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz sollen diverse Maßnahmen verifiziert werden, die Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Auch eine selbstbestimmte Lebensführung steht im Fokus. Gemäß Paragraph 4 BGG ist Barrierefreiheit dann gewährleistet, wenn die “Umwelt so gestaltet ist, dass sie von Menschen mit Behinderung und von älteren Menschen in derselben Weise genutzt werden kann wie von Menschen ohne Behinderung.”
Die Landesbauordnungen legen unter Bezugnahme der DIN Norm 18040 konkrete Maße und Richtlinien fest, die an die Begriffe “barrierefrei” und “rollstuhlgerecht” geknüpft sind. Wortschöpfungen wie “seniorengerecht", "altersgerecht" oder "barrierearm" sind hingegen frei auslegbar.

Barrierefreies Bauen und Umbauen ermöglicht Senioren und Menschen mit Behinderung ein eigenständigeres Leben. Auch die Pflege wird durch entsprechende Maßnahmen erleichtert.
Die DIN 18040-1
Die Norm DIN 18040-1 bezieht sich auf die in öffentlichen Gebäuden wie Banken, Behörden und Geschäften geltenden Maße.
Die DIN 18040-2
Die DIN 18040-2 regelt die barrierefreie und rollstuhlgerechte Ausgestaltung von Wohngebäuden.
Die DIN 18040-3
Diese Norm regelt die Maßnahmen in öffentlichen Verkehrs- und Freiräumen - z B. Anforderungen an Oberflächen oder Voraussetzungen zur Orientierung und Informationsübermittlung.
DIN 32984
Die DIN 32984 definiert die Anforderungen an Bodenindikatoren und Leitelemente (im öffentlichen Raum).
Die Wichtigsten Anforderungen im Überblick
Damit sich Rollstuhlfahrende mit ihrem Rollstuhl frei bewegen können, benötigen sie mindestens 150 x 150 cm Bewegungsfläche. Als "barrierefrei" gelten hingegen schon 120 x 120 cm. Als Begegnungsfläche zweier Rollstuhlfahrer:innen sind mindestens 180 x 180 cm notwendig.
DIN EN 81-41: Wann ist ein Aufzug barrierefrei?
Die Norm EN 81-41 regelt, wie ein Aufzug konstruiert sein muss, um als barrierefrei zu gelten. Konkret geht es um die Anforderungen an die Kabinengröße und die Innenausstattung. Auch die Tragfähigkeit des Liftsystems spielt eine Rolle. Die Norm teilt Aufzüge dazu in verschiedene Kategorien ein.
Von Küche bis Bad: barrierefreie Bereiche
Im Optimalfall und bei der Neuplanung von Häusern sowie Wohnungen nimmt man naturgemäß gleich alle Bereiche mit auf. Wir möchten dann noch einen Blick auf die unterschiedlichen Anforderungen je nach Wohnbereich werfen.
Barrierefreies Bad
Das barrierefreie und rollstuhlgerechte Badezimmer zeichnet sich durch unterfahrbare Badmöbel aus, verfügt über Haltegriffe seitlich des WCs, bietet ausreichend Stell- und Bewegungsfläche und verfügt über eine bodengleiche, begeh- bzw. befahrbare Dusche. Wie überall ist auf die Durchgangsbreiten und Höhe der Bedienelemente zu achten.

Barrierefreies Treppenhaus
Ein barrierefrei gestaltetes Treppenhaus verfügt über ausreichend breite Treppen, bei denen die Mindestlaufbreite eingehalten wird, griffige Handläufe sowie Rollstuhlrampen oder Alternativen. Im besten Fall ist ein Plattform-Treppenlift für Rollstuhlfahrer, ein Hublift (bei geringen Höhenunterschieden) oder Personenaufzug vorhanden. Tipp: Außenaufzüge sind eine tolle Lösung, wenn im Innenbereich zu wenig Platz vorhanden ist.

Barrierefreie Küche
Ofen und Co müssen auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sein, wenn die Küche nicht nur barrierefrei, sondern rollstuhlgerecht sein soll. Küchenmöbel sind bestenfalls unterfahrbar - Türen von Elektrogeräten mit wenig Kraft bedienbar. Wie überall im Haus ist auf ausreichend Bewegungsfläche zu achten.

Barrierefreier Garten / Außenbereich
Breite Gehwege mit rutschfesten Bodenbelägen, große Begegnungsflächen und Rampen an kleinen Treppen: soweit die Basics für den Garten und andere Außenbereiche.

Tipp: Zuschüsse möglich
Sowohl der barrierefreie Neu- als auch der Umbau von Bestandsimmobilien wird von verschiedenen Stellen gefördert. Das gilt übrigens auch für Arbeitgeber, die Mitarbeiter:innen mit Einschränkungen barrierefreie Arbeitsplätze zur Verfügung stellen wollen.
Landesberatungsstellen „Barrierefrei Bauen und Wohnen“
In den meisten Bundesländern gibt es Beratungsstellen, die über barrierefreies Bauen und Wohnen informieren. Sowohl vor Ort in den “Filialen” der Verbraucherzentralen als auch telefonisch erhalten Interessierte fundierte Auskünfte.
Zuschüsse
Mit welchen nationalen und regionalen Zuschüssen und Fördermitteln lassen sich Aufzüge und andere barrierefreie Umbauten finanzieren?
Technik
Wie funktionieren Aufzüge, welche Antriebsarten gibt es und welche Variante kommt wann zum Einsatz? Erfahren Sie mehr.
Normen
Welche gesetzlichen Auflagen müssen Hersteller beachten, was gilt hinsichtlich der Wartung und wann ist die TÜV-Prüfung notwendig?

Petra Stöger
Weiterführende Infos / Ratgeber
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