Infos, Antrag + Alternativen
Pflegekassenzuschuss
Aufzüge, Treppenlifte, Badumbau und Co: Im Rahmen einer nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) beteiligen sich die gesetzlichen (und privaten) Pflegekassen (im Rahmen der Pflegepflichtversicherung) an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, Zuschusshöhe und Antragstellung.
Voraussetzung: Wer erhält den Zuschuss?
Der Zuschuss wird EINMALIG für ALLE barrierereduzierenden Maßnahmen im Wohnraum von Versicherten gewährt, die mindestens Pflegegrad 1 besitzen. Es handelt sich nicht um eine exklusive Beteiligung an einer Maßnahme - sondern um ein Gesamtbudget, das für verschiedene Maßnahmen verwendet werden darf. Bedingung: Die Maßnahme muss die Wohn- oder Pflegesituation des Antragstellers nachweislich verbessern.
Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Ein formloser Antrag inkl. Kostenvoranschlag einer Fachfirma ist ausreichend. Sofern die Maßnahme gut begründet wurde, wird die Versicherung dem Vorhaben zustimmen. Nur selten werden notwendige Maßnahmen abgelehnt.
Höhe: maximal 16.000 Euro pro Haushalt
Das Schöne beim Pflegekassenzuschuss: Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss bis zu vier Personen (4 x 4.000 Euro = 16.000 Euro) gewährt werden. Ein Ehepaar, bei dem beide bereits einen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben, kann also bis zu 8.000 Euro beantragen (2 x 4.000 Euro). Hierüber lässt sich bereits so manche Maßnahme fast vollumfänglich finanzieren.
Rechenbeispiel Einzelperson | |
Hublift (gebraucht) | 4.900 Euro |
- Pflegekassenzuschuss | 4.000 Euro |
= Eigenanteil | 900 Euro |
Restbudget | 0 Euro |
Rechenbeispiel Ehepaar | |
Hublift (gebraucht) | 4.900 Euro |
- Pflegekassenzuschuss | 8.000 Euro |
= Eigenanteil | 0 Euro |
Restbudget | 3.100 Euro |
Antrag: formloses Schreiben genügt
Stellen Sie den Antrag formlos bei Ihrer Versicherung. Ein einfaches Anschreiben mit dem Betreff “Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)” genügt. Beachten Sie jedoch, im Anschreiben zu erklären, wieso Sie glauben, dass die geplante Maßnahme die aktuelle Wohn-/Pflegesituation verbessert. Reichen Sie zudem einen Kostenvoranschlag mit ein.
Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Folgende wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können mit dem Pflegekassenzuschuss (teil)finanziert werden.
Einbau eines Treppenlifts
Der Treppenlift ist für gewöhnlich die kostengünstigste Variante, Barrieren im Treppenhaus abzubauen und damit mehr Eigenständigkeit zu gewährleisten.
Hublift Montage
Hublifte sind kleine Senkrechtlifte und vor allem für geringe Höhen geeignet, an denen Rollstuhlrampen nicht mehr ausreichen.
Einbau Privataufzug
Ja, auch ein Privataufzug lässt sich über den Zuschuss subventionieren, sofern dieser tatsächlich eine notwendige Maßnahme darstellt. Dies ist oft bei Homeliften (langsam fahrende Privataufzüge) der Fall.
Badumbau
Bodenebene, befahrbare Duschen statt viel zu großer Badewanne, Haltegriffe neben der Toilette und Co: Auch der Badumbau stellt oft eine notwendige Maßnahme dar.
Verlegung neuer Bodenbeläge
Viele Bodenbeläge sind nicht für Rollatoren und Rollstühle geeignet. Zudem erhöhen rutschige Fußböden des Sturzrisiko. Auch hier lässt sich das Wohnumfeld durch gezielte Maßnahmen deutlich verbessern.
Versetzen von Schaltern und Co
Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, benötigt Schalter (z. B. Lichtschalter) und andere Bedienelemente auf einer anderen Höhe als Personen ohne Rollstuhl.
Ratgeber: Barrierefrei Bauen & Wohnen
Lernen Sie weitere Maßnahmen zum Abbau von Barrieren kennen. In unserer Ratgeberübersicht “Barrierefrei Bauen und Wohnen” können Sie außerdem die wichtigsten Maße und Normen nachschlagen.
Landesberatungsstellen „Barrierefrei Bauen und Wohnen“
In den meisten Bundesländern gibt es Beratungsstellen, die über barrierefreies Bauen und Wohnen informieren. Sowohl vor Ort in den “Filialen” der Verbraucherzentralen als auch telefonisch erhalten Interessierte fundierte Auskünfte.
Noch kein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für eine Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung. Falls Sie bzw. Ihre Angehörigen noch keinen solchen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben, beantragen Sie diesen ebenfalls formlos bei der zuständigen Versicherung. Ein Pflegegrad berechtigt zum Erhalt weiterer Pflegekassenleistungen.
Pflegekassenzuschuss kombinieren
Grundlegend gilt: Die Pflegekasse leistet nur dann einen Zuschuss, wenn vorrangig kein anderer Kostenträger zuständig ist. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Arbeitsunfall entsprechende Wohnraumanpassungen notwendig macht. Hier greift für gewöhnlich die Unfallversicherung.
Zudem ist eine Kombination des Pflegekassenzuschusses mit anderen Zuschüssen und Fördermitteln für Einzelmaßnahmen schwierig. Sie können also nicht einen Teil des Aufzugs oder Badumbaus mit dem Pflegekassenzuschuss und den Rest mit der KfW-Förderung finanzieren. Möglich ist aber, unterschiedliche Zuschüsse für unterschiedliche Maßnahmen zu verwenden - also den KfW-Zuschuss für einen Badumbau und den Pflegekassenzuschuss für den Einbau eines gebrauchten Treppenlifts.
Die Krankenkasse beteiligt sich übrigens nicht direkt an Treppenliften, Aufzügen und weiteren wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung ist stets als indirekter Zuschuss zu sehen. Eine DIREKTE Bezuschussung ist jedoch möglich, wenn Produkte als (Pflege)hilfsmittel gelten. Das ist zum Beispiel bei mobilen Rollstuhlrampen und Treppenraupen für Rollstühle der Fall.
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