Ratgeber

Die Technik von Aufzügen

Wir nutzen sie ganz selbstverständlich: Aufzüge. Doch wie funktionieren die Mobilitätshilfen eigentlich? Welche Technik steckt dahinter, welche Antriebsarten gibt es, wie schnell fahren die Kabinen auf und ab und ist so ein Aufzug eigentlich sicher? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen umfassend beantworten.

Antriebstechniken

Seilzug oder Hydraulik? Wir erklären den Unterschied und verraten, welche Antriebsart wann zum Einsatz kommt.

Kabinensysteme

Einkabinenaufzug, Doppelstockaufzug, Twin- und Multisystem: Lernen Sie die Unterschiede kennen.

Steuerungskonzepte

Hand-, Sammel-, Direkt-, Sabbat- oder Zielauswahlsteuerung: Was ist was und was kommt wann zum Einsatz?

Sicherheit

Was verhindert, dass Aufzüge abstürzen und welche weiterführenden Sicherheitseinrichtung gibt es?

Barrierefreiheit

Wann ist ein Aufzug barrierefrei und wann rollstuhlgerecht - und können auch Blinde sicher Aufzug fahren?

Ausstattung

Welche Dekore gibt es, wann macht ein Aufzug aus Glas Sinn und wann ist ein Modell ohne Panoramaausblick die bessere Wahl?

Normen, Gesetzte, Richtlinien

Welche gesetzlichen Auflagen müssen Hersteller beachten, was gilt hinsichtlich der Wartung und wann ist die TÜV-Prüfung notwendig?

Definition: Was ist eigentlich ein Aufzug?

Ein Aufzug (auch: Fahrstuhl oder Lift) ist eine technische Anlage, bestehend aus einem Fahrkorb, einer beweglichen Kabine oder einer Plattform schräg oder senkrecht zwischen verschiedenen Ebenen transportiert werden. Das können zum einen Senkrechtaufzüge mit Schacht oder ohne Schacht sowie zum anderen Treppenlifte (Treppenschrägaufzüge) wie Sitzlifte und Plattform-Schrägaufzüge sein. Aufzüge haben per Definition außerdem mindestens zwei feste Zugangsstellen.

Interessant: Nicht jeder Aufzug unterliegt Aufzugsrichtlinie

Wussten Sie, dass die Pflicht zur regelmäßigen TÜV-Abnahme bei langsam fahrende Aufzügen bis maximal 0,15m/s entfällt? Auch Schrägaufzüge wie der Sitzlift oder Plattform-Treppenlift sowie Behindertenaufzüge / Hublifte sind bis zu einer Förderhöhe von maximal drei Metern (im Innenbereich privater Immobilien) bauartbedingt von den Vorgaben befreit.

Verwirrende Begriffe? Lernen Sie unser Glossar kennen.

Im Bereich der Aufzugstechnik gibt es viele Begriffe, die nicht klar zugeordnet werden können. Das betrifft beispielsweise die Begriffe "Seniorenlift" und "Behindertenlift". Auch der "Rollstuhllift" ist keine spezielle Bauform, sondern ein Oberbegriff für verschiedene Lifttypen. Gleiches gilt für den "Senkrechtlift", der zunächst einmal sämtliche Aufzüge bezeichnet, die vertikal und nicht senkrecht wie Treppenlifte fahren.

  • Personenaufzug
  • Lastenaufzug
  • Güteraufzug
  • Behindertenaufzug
  • Autoaufzug
  • Baustellenaufzug

Der Einbau eines kleinen Hublifts ist in wenigen Stunden erledigt. Bei größeren Aufzugsanlagen kann die Montage auch mehrere Tage dauern. Entscheidend sind die Förderhöhe und die Anzahl der Haltestellen.

Für einen klassischen Personenaufzug sind Kosten von rund 15.000 Euro pro Etage einzukalkulieren. Der tatsächliche Preis hängt auch von der Ausstattung der Kabine des Lifts (Material wie Glas, Stahl, Aluminium oder Holz sowie Funktionalität etc.) ab. Ein Aufzug für drei Etagen kostet also gut und gerne 45.000 Euro und mehr. Zudem spielt der Einsatzort (Innenbereich oder Außenfassade) eine Rolle. 

Einfache Homelifte für private Innenräume sind hingegen schon ab 18.000 Euro erhältlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Homelifte von Marken wie Lifton deutlich kleiner sind. Auch die Förderhöhe ist mit etwa 6 Metern (maximal) begrenzt. 

Verhältnismäßig preiswert sind außerdem Hublifte (Senkrecht-Rollstuhl-Treppenlifte). Neue Modelle gibt es schon ab rund 5.000 Euro.

Außenaufzüge mit ein bis zwei Haltepunkten kosten zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro. Der tatsächliche Preis ist abhängig von der Ausstattung, dem Antriebssystem, der Funktionalität und dem verwendeten Material. Naturgemäß entscheidet auch die Größe der Kabine über die Kosten.

Überwachungspflichtige Anlagen wie Personenaufzüge, die der Aufzugsrichtlinie unterliegen, müssen alle zwei Jahre in einer Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS Aufzüge) wie den TÜV auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Die Kosten betragen 42,81 €.

Die Pflicht der regelmäßigen TÜV-Prüfung entfällt, wenn der Aufzug nicht schneller als 0,15 m pro Sekunden fährt (bei Homeliften der Fall). Grundlegend sind auch Behindertenhebebühnen wie Hublifte mit einer Förderhöhe unter drei Metern von der Prüfpflicht befreit. Eine regelmäßige Wartung wird dennoch dringend empfohlen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Treppenlifte sind Treppenschrägaufzüge und fahren Treppen entsprechend schräg an einem dafür vorgesehenen Schienensystem auf und ab. Unter einem Aufzug versteht man hingegen einen “Senkrechtlift” mit Seilzugantrieb oder Hydrauliksystem. Zudem zählen Treppenlifte (und Behindertenhebebühnen) bauartbedingt nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen, sofern die Förderhöhe drei Meter nicht überschreitet.

Ein klassischer Sitzlift ist neu vom Händler ab rund 4.000 Euro erhältlich. Ein Plattform-Treppenlift schlägt mit 9.000 Euro und mehr zu Buche. 

Bei Treppenliften entscheidet vor allem die Treppenform über den Preis. Weil die Einrohrschienen und Doppelschienensysteme (Klappschienen und Gleitschienen) bei Kurven und sehr langen Treppen sowie dem Einbau über mehrere Etagen maßgefertigt werden müssen, ist mit erhöhten Kosten zu rechnen. Auch witterungsbeständige Außen-Treppenlift sind teurer als Treppenlifte für innen. 

Die Kosten für maßgefertigte Führungsschienen sowie den Einbau fallen auch bei Miet-Treppenliften und gebrauchten Treppenliften an. Private Angebote können daher schnell zum Fass ohne Boden werden. Bei kurzen und geraden Treppen kann die Ersparnis durch den Treppenlift-Gebrauchtkauf jedoch bis zu 50 % betragen.

Die Grube dient als Sicherheitsraum. Dieser wird beispielsweise für Wartungsarbeiten am Fahrkorb genutzt. Auch die Aufsetzpuffer finden hier Platz. Nicht alle Liftsysteme benötigen eine solche Schachtgrube oder einen Schachtkopf. Dies gilt vor allem bei Homeliften mit Spindelantrieb.

Innerhalb des Aufzugsschacht bewegen sich bei Aufzügen die Kabine und das Gegengewicht, die beide an Schienen geführt werden. Diese sind wiederum an einer oder mehreren Seiten des Aufzugsschachtes montiert. Homelifte benötigen keinen Schacht und keine Über- und Unterfahrt

Extra schmale Personenaufzüge mit Kabinenabmessungen von 480 x 550 mm oder 580 x 550 mm können auch bei wenig Platz realisiert werden.

Wie groß der Aufzug sein muss, hängt davon ab, wie viele Personen damit transportiert werden und ob die Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß DIN Norm 18040 erfüllt werden sollen. Grundlegend lassen sich Schacht und Kabine in folgende Kategorien einteilen: Aufzüge für eine Person - evtl. auch samt Rollstuhl (z. B. Homelift), Aufzüge für eine Person und eine Begleitperson, Aufzüge für 2 bis 5 Personen und Aufzüge zur Aufnahme einer Krankentrage (im Krankenhaus).

Folgende Normen / Gesetze sind für Aufzüge (und Treppenlifte) relevant:

  • Neue Aufzugsrichtlinie RL 2014/33/EU (regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum)
  • Betriebssicherheitsverordnung (regelt u.a. die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes)
  • Europanorm DIN EN 13015 (definiert Anforderungen an die qualifizierte Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen)
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (für alle nicht-überwachungspflichtigen Aufzugsanlagen wie Homelift mit max. 0,15 m / s und Behindertenhebebühnen mit maximal 3 Meter Förderhöhe relevant)
  • Landesbauordnung / LBO (regelt Abmessungen von Aufzügen und Brandschutzvorschriften im Mietwohnungsbau und in öffentlichen Gebäuden - für Aufzüge und Treppenlift gleichermaßen relevant)

Der Begriff “rollstuhlgerecht” ist noch weitreichender als der Begriff “barrierefrei”. Beide Begriffe sind - anders als freie Wortschöpfungen wie “seniorengerecht” oder “behindertengerecht” klar definiert. Barrierefreie und rollstuhlgerechte Aufzüge entsprechend den Vorgaben der DIN 18040-1 Aufzugsanlagen. Die Mindesttürbreite ist mit 90 cm angegeben, die Fahrkorbbreite mit 110 cm und die Fahrkorbtiefe mit 140 cm. Die Tragfähigkeit sollte mindestens 630 kg betragen. Ausreichend Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer ist vorhanden, wenn vor den Fahrschachttüren mindestens 150 cm x 150 cm vorhanden sind. Im Aufzug ist außerdem auf die korrekte Höhe der Bedienelemente zu achten.

Fahrkörbe bzw. Aufzüge zur Aufnahme einer Krankentrage verfügen über eine mindestens 1,10 m x 2,10 m große, nutzbare Grundfläche. Die Vorgaben sind entsprechend in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen relevant. Auch in anderen öffentlichen Gebäuden kann es sinnvoll sein, entsprechende Normen einzuhalten, um ideale Bedingungen für Rettungskräfte zu bieten.

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Mit welchen nationalen und regionalen Zuschüssen und Fördermitteln lassen sich Aufzüge und andere barrierefreie Umbauten finanzieren?

Barrierefreiheit

Wann ist ein Aufzug barrierefrei, wann rollstuhlgerecht und was bedeuten eigentlich die Begrifflichkeiten? Erfahren Sie mehr über Maße und Co.

Normen

Welche gesetzlichen Auflagen müssen Hersteller beachten, was gilt hinsichtlich der Wartung und wann ist die TÜV-Prüfung notwendig?

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Petra Stöger

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